Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs
an der Berufsschule ab 22.06.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler der Berufsschule und der Berufsfachschule,

sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

seit Montag,11.05.2020, wurde gemäß Beschluss der bayerischen Staatsregierung der Präsenzunterricht an den Berufsschulen ausgeweitet. Nun sollen – soweit möglich – Unterricht für alle Schüler*innen erfolgen.

Nach wie vor ist aber der Schutz der Gesundheit der ganzen Schulfamilie das oberste Ziel, so dass der Infektionsschutz unbedingt eingehalten werden muss. Diesem Zweck dienen die folgenden organisatorischen Regelungen und Hinweise mit der Bitte um Beachtung.

1. Übersicht über die Klassen und Schultag/-e nun ab KW 26

Schulort Obernburg
Klasse Tag
Blockklassen
Bau10B – Gruppe 1 Montag, 22.06.2020, bis Freitag, 26.06.2020
OMB12 – Gruppe 2 Montag, 22.06.2020, bis Freitag, 26.06.2020
OMF11A – Gruppe 2 Montag, 22.06.2020, bis Freitag, 26.06.2020
OMF12A Montag, 22.06.2020, bis Freitag, 26.06.2020
OMF12C – Gruppe 2 Montag, 22.06.2020
OMF12C – Gruppe 3 Dienstag, 23.06.2020 bis Donnerstag, 25.06.2020

Die Unterrichtstage für die Abschlussklassen, die schon im Präsenzunterricht beschult werden, sind den Schüler*innen bereits bekannt bzw. können evtl. nochmals von der Klassenleitung per E-Mail erfragt werden!

2. Hinweise für die Unterrichtswoche ab dem 22.06.2020

  • Da der Unterricht i. d. R. in geteilten Klassen erfolgen wird, werden Sie über Ihre Klassenleitung informiert, in welche Gruppe Sie eingeteilt werden und in welchem Klassenraum der Unterricht stattfinden wird.
  • Stundenplan, weitere Termine, Pausenzeiten und Pausenorte werden spätestens am ersten Unterrichtstag bekannt gegeben.
  • Unterrichtsbeginn ist – Stand: 19.06.2020 – am Standort Miltenberg 8:05 Uhr und am Standort Obernburg 7:50 Uhr. Aufgrund von Anpassungen bei der Schülerbeförderung über den ÖPNV kann es jedoch kurzfristig noch zu Änderungen des Unterrichtsbeginns kommen. Die Information erfolgt über die Homepage der Schule bzw. die Klassenleitung.

3. Folgende Verhaltensregeln zum Infektionsschutz sind unbedingt einzuhalten

  • Abstandhalten (mindestens 1,5 m)!
  • Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des Abstandsgebots!
  • Kein Körperkontakt (z. B. bei Begrüßung und Verabschiedung)!
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)!
  • Regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)!
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund!
  • Toilettengang nur einzeln und unter Einhaltung der ausgeschilderten Hygienemaßnahmen!
  • Beachten Sie im Schulgebäude evtl. eingerichtete Einbahnstraßen-Regelungen bei den Ein- und Ausgängen sowie in den Gängen!
  • Bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinns, Hals- und Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall) unbedingt zu Hause bleiben!
  • Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts ist aus medizinischer Sicht grundsätzlich nicht erforderlich. Jedoch ist bei Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs (in Bus und Bahn sowie an Haltestelle und im Bahnhof), außerhalb des Unterrichts auf sog. Begegnungsflächen (z.B. Schulgänge, Toiletten sowie zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende) und u. U. in den Übungsräumen bzw. Werkstätten ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zutragen. Daher ist die eigene persönliche Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen!
  • Bei Fahrgemeinschaften sind diese Hygienevorschriften ebenfalls zu beachten!
  • Um Menschengruppen zu verhindern, gilt auf dem gesamten Schulgelände besonders striktes Rauchverbot!

4. Hinweise für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe zum "Lernen zuhause"

Seit dem 20.04.2020 findet der Unterricht in Form von "Lernen zuhause" für alle Schüler*innen der Berufsschule statt, die nicht in Präsenzform an der Schule unterrichtet werden. Die Teilnahme an schulischen Angeboten im Rahmen von "Lernen zuhause" ist daher für die Auszubildenden verpflichtend.

Gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (KMS VI-BO9200-1-7a. 100021 vom 06.05.2020) sind die Schüler*innen grundsätzlich von den Ausbildungsbetrieben in dem Rahmen freizustellen, in dem auch der reguläre Präsenzunterricht stattfinden würde. Der konkrete Umfang der Freistellung für das "Lernen zuhause" kann bei Bedarf zwischen den Ausbildungsbetrieben und der Berufsschule abgestimmt werden.

Der Begriff "Lernen zuhause" ist nicht nur auf das häusliche Umfeld beschränkt und kann daher auch im Ausbildungsbetrieb erfolgen. Den Lernort für den Online-Unterricht legen Ausbildungsbetriebe und Auszubildende fest.

Das gemeinsame Ziel der dualen Partner, Ausbildungsbetriebe und Berufsschule, ist die erfolgreiche Qualifizierung der Auszubildenden. Dies kann unter den aktuellen Umständen nur in gemeinsamer Anstrengung erfolgen.

5. Ergänzende Hinweise

  • Bei Verdachtsfällen von COVID-19 bei Ihnen selbst (mit / ohne Krankheitssymptomen), bei Verdachtsfällen von COVID-19 bei Kontaktpersonen (z. B. Familie) und bei vom Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne setzen Sie sich bitte über die Klassenleitung mit der Schulleitung in Verbindung.
  • Grundsätzlich ist bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen die Schulleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden hat.
  • Für schwangere Schülerinnen ist der Unterrichtsbesuch nicht möglich. Setzten Sie sich daher bitte mit Ihrer Klassenleitung in Verbindung.
  • Generell sind Schüler*innen der o. g. Klassen verpflichtet, den Unterricht zu besuchen. Stellt der Schulbesuch jedoch eine Risikosituation dar, wird die Nichtteilnahme am Unterricht individuell auf der Grundlage eines (fach-)ärztlichen Zeugnisses geklärt.

    Als derartige Risikosituation gilt, wenn beispielsweise

    • eine (chronische) Vorerkrankung, insb. Erkrankungen des Atmungssystems wie chronische Bronchitis, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Erkrankung der Leber und der Niere vorliegt,
    • oder wegen Einnahme von Medikamenten die Immunabwehr unterdrückt wird (wie z. B. durch Cortison), oder eine Schwächung des Immunsystems z. B. durch eine vorangegangene Chemo- oder Strahlentherapie
    • eine Schwerbehinderung oder
    • derartige Konstellationen bei Personen im häuslichen Umfeld

    bestehen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkankung bedingen.

    Setzen Sie sich daher bitte zur Klärung über die Klassenleitung mit der Schulleitung in Verbindung.

  • Rückkehrer aus dem Ausland setzen sich bitte mit der Schulleitung in Verbindung.
  • Es findet bis auf Weiteres kein Pausenverkauf und kein Mensabetrieb statt (Stand: 22.05.2020).

Vielen Dank für Ihr Verständnis für diese notwendigen Regelungen und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Eckert, OStD

Schulleiter

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